Zuckersüßes Beratungswissen – Teil 5: Zuckerfrei und trotzdem süß: Zuckeraustauschstoffe

2022-09-23 08:17:21 By : Mr. Rain tan

Enthalten Lebensmittel mehr als 10 % Süßungsmittel (bezogen auf das Gesamtgewicht), ist ein Hinweis auf die abführende Wirkung verpflichtend. (Foto: Hinger)

Zahnfreundlich, kalorienärmer als Zucker, kein oder nur wenig Einfluss auf den Blutzuckerspiegel und dazu lecker süß: eigentlich kommen Sorbit, Xylit, Isomalt und Co. wie gerufen für alle, die sich gesünder ernähren wollen. Wenn da nicht ab einer gewissen Verzehrsmenge die blähende und abführende Wirkung einsetzen würde ... 

Von ihrer chemischen Struktur her sind Zuckeraustauschstoffe Alkohole, deswegen heißen sie auch Zuckeralkohole und tragen Namen mit der Endung -ol. Sorbitol ist genau der gleiche Stoff wie Sorbit, Xylitol entspricht Xylit usw. In der Europäischen Union sind insgesamt acht Zuckeraustauschstoffe zugelassen: Sorbit (= Sorbitol oder Glucitol), Xylit (= Xylitol), Isomalt, Maltit, Lactit, Mannit (= Mannitol) sowie Erythrit und Polyglycitolsirup. 

Seit Inkrafttreten der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung im Jahr 2014 werden Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe unter dem Begriff „Süßungsmittel“ zusammengefasst. Für Lebensmittel, die einen Stoff aus dieser Gruppe enthalten, ist der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ gesetzlich vorgeschrieben. Enthält das Produkt zusätzlich Zucker, muss auch dies auf dem Etikett stehen: „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“.

Zusätzlich muss auf der Zutatenliste die Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ und dahinter die verwendete Substanz stehen, alternativ die E-Nummer. Beispiel: „Süßungsmittel Sorbit“ oder „Süßungsmittel E420“.

Süßungsmittel zählen als Substanzklasse zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Allen in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen wird eine amtliche E-Nummer zugeteilt. Die Zulassung setzt voraus, dass die Stoffe keine Gesundheitsrisiken bergen und die Verwendung nicht zu einer Täuschung des Verbrauchers führt. Insgesamt gibt es in der Europäischen Union 341 Lebensmittelzusatzstoffe, die in 34 Gruppen eingeteilt sind. Gruppen sind zum Beispiel Emulgatoren, Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel, Säureregulatoren und eben auch Süßungsmittel.

Der Sinn und Vorteil der E-Nummern besteht darin, dass Zusatzstoffe europaweit identifizierbar sind, unabhängig von der verwendeten Sprache. Ein Nachteil ist, dass man als einkaufender Verbraucher nicht immer ein Verzeichnis der E-Nummern zur Hand hat, um damit Stoffe zu identifizieren, auf die man verzichten möchte. Insofern erscheint es durchaus verbraucherfreundlich, wenn die Hersteller statt der E-Nummer den Substanznamen nennen, was auch ausdrücklich erlaubt ist.

Reinhild Berger, Apothekerin redaktion@daz.online

Süßstoff Xylit, denkt bitte daran, dass das für Hunde tödlich sein kann

von Ute am 19.02.2020 um 20:14 Uhr

Süßstoff Xylit, für Hunde tödlich

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